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Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 11. März 2009 um 14:43 Uhr

… dass Sie gegenüber Dritten mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro haften und das sogar trotz GmbH Firmierung mit Ihrem Privatvermögen! Zusätzlich können weitere Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

… dass ein Datenschutzbeauftragter schon unter 10 Angestellten Pflicht für Sie ist, wenn Sie personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten!

… dass es Haftstrafen und Bußgelder für die Verbreitung von oder Zugang zu illegalen Daten(Kinderpornografie, Rassismus…) gibt.

… dass Sie Schadenersatz für Bereitstellung und Verbreitung illegaler Raubkopien (Musik, Software…) leisten müssen.

… dass es bald Pflicht ist, 6 Monate Verbindungsdaten zu speichern.

… dass Sie auch dann haften, wenn:

– kein Mitwissen Ihrerseits vorliegt,

– Mitarbeiter fahrlässig handelten oder einfach etwas ausprobieren wollten,

– Dritte Ihre EDV mittels Trojaner/Bots ohne Ihre Zustimmung benutzen,

– Sie nicht Ihrer Nachweispflicht nachgekommen sind,

– Sie keinen verantwortlichen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestimmt haben

– und Sie keine geeigneten technischen Maßnahmen durchführen!

 


Wenn Sie jemanden (auch unbewusst/unbeabsichtigt) Schaden zufügen:

– Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), u. a. §4f, §7, §9, §43,

– Telekommunikationsgesetz (TKG)

– GmbH-Gesetz (GmbHG),

– Aktiengesetz (AktG),

– Steuerberatungsgesetz (StBerG),

– Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss jede Firma, auch wenn sie nur aus einer Person besteht (z. B. ein Arzt, Hotelier, Handwerker, Steuerberater…) einen Datenschutzbeauftragten haben, wenn personenbezogene Daten am Computer bearbeitet werden.

Wenn Ihre Computer von Fremden mittels Trojaner oder internen Mitarbeitern benutzt werden, müssen Sie mit Haftstrafen und weiteren Folgen rechnen:

Strafgesetzbuch (StGB) §184b und Jugendschutzgesetze.

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann sehr teure Folgen haben. Wenn Auszubildende oder Angestellte –auch nur versehentlich und ohne Ihre Kenntnis – Musikdateien, Filme oder Software aus dem Internet laden, können erhebliche Forderungen auf Sie zukommen. Bundeskriminalamtgesetz (BKAG).

Dies betrifft vor allen Dingen alle Provider und Betreiber von offenen WLANs (Hotels, Gaststätten…)

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 08. Mai 2009 um 09:34 Uhr
 

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